
Eine Frau aus Heilbronn hatte versehentlich Kratzer und Dellen an ihrem Auto verursacht und es in einer Werkstatt reparieren lassen, obwohl es vollkaskoversichert war.
Die Versicherung weigerte sich, die fehlenden 400 Euro für die Reparatur zu übernehmen, woraufhin die Klägerin vor Gericht zog.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass Versicherte selbst dafür sorgen müssen, dass die Werkstatt nur die tatsächlich notwendigen Kosten abrechnet.